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Wichtige Änderungen für das Jahr 2012

 

Die einzelnen Infoseiten erhalten Sie als pdf-Datei zum Download.   Auskunftspflicht

 

 Neue Warennummern ab 1.Januar 2012
 Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2011/2012
 Verzeichnis der EU Mitgliedstaaten,

Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik

 Abgabetermine 2012 (Kalenderform)
   
 
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Für die Intrastat (Intrahandelsstatistik) besteht gesetzliche Auskunftspflicht, weil nur so sichergestellt werden kann, dass verlässliche und verwertbare statistische Ergebnisse erzielt werden. Danach ist jede natürliche oder juristische Person, die an einem innergemeinschaftlichen Warenverkehr beteiligt ist, auskunftspflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person bei der Versendung im Absendemitgliedstaat oder beim Eingang im Eingangsmitgliedstaat mehrwertsteuerpflichtig ist und entweder

a) den Versendungs- oder Lieferungsvertrag geschlossen hat (reine Beförderungsverträge ausgenommen) 

oder andernfalls

b) die Versendung oder Entgegennahme der Waren vornimmt oder vornehmen lässt

oder andernfalls

c) im Besitz der beförderten Waren ist.

Von der Auskunftspflicht ist sie befreit, wenn der jährliche Wert des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs pro Verkehrsrichtung (Versendung oder Eingang) 500.000 Euro nicht überschritten hat (Artikel 10 GrundVO in Verbindung mit § 30 Abs. 4 AHStatDV). Wird die Wertgrenze von 500 000 Euro wieder überschritten, entsteht die Meldepflicht erneut. Der Auskunftspflichtige hat die Daten über die betreffenden Warenverkehre ab dem Monat zu liefern, in dem die Wertgrenze überschritten wird (Artikel 13 Abs. 2 b DurchführungsVO). Über die Befreiung wie auch über das Wiederaufleben der Meldepflicht ergeht keine gesonderte Mitteilung.

 
 
 

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