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Befreit
von der
Intrastat Anmeldung sind folgende Waren:
a) Gesetzliche Zahlungsmittel,
Wertpapiere
b)
Währungsgold.
c) Waren zur
Verwendung bei der Ersten Hilfe in Katastrophenfällen.
d) Waren, für
die diplomatische, konsularische oder ähnliche Immunität
geltend gemacht werden kann.
e) Waren zur
oder nach der vorübergehenden Verwendung, sofern alle
folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. eine Veredelung ist nicht geplant und erfolgt nicht,
2. die erwartete Dauer der vorübergehenden Verwendung
beträgt höchstens 24 Monate,
3. die Versendung/der Eingang wurde nicht zu
Mehrwertsteuerzwecken als Lieferung/Erwerb angegeben;
f)
Informationsträger wie Disketten, Magnetbänder, Filme,
Pläne, Audio- und Videokassetten oder CD-ROM´s
mit darauf
gespeicherter Software, die im Auftrag eines speziellen
Kunden entwickelt wurden oder die nicht Gegenstand eines
Handelsgeschäfts sind, sowie Ergänzungen einer früheren
Lieferung eines Informationsträgers, etwa aktualisierte
Versionen, die dem Empfänger nicht in Rechnung gestellt
werden.
g) sofern
sie nicht Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind:
1. Werbematerial,
2. Warenmuster,
48 Statistisches Bundesamt, Ausfüllanleitung
Intrahandelsstatistik
h)
Warensendungen zur oder nach der Reparatur und die
zugehörigen Ersatzteile.
i)
versandte Waren, die für die außerhalb des statistischen
Erhebungsgebiets stationierten nationalen Streitkräfte
bestimmt sind.
j)
Trägerraketen für Raumflugkörper bei der Versendung und beim
Eingang im Zusammenhang mit einem Start in den Weltraum
sowie zum Zeitpunkt ihres Starts in den Weltraum.
k) Verkäufe
von neuen (noch nicht zugelassenen) Beförderungsmitteln, die
von mehrwertsteuerpflichtigen natürlichen oder juristischen
Personen an Privatpersonen aus anderen
Mitgliedstaaten
verkauft werden. |