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Die durch EU-Bestimmungen
vorgegebene
INTRASTAT -Meldung sieht eine monatliche
Erhebung der Intrahandelsdaten.
Die
Intrahandelsstatistik
erfasst
den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland
und den anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
das heißt die Warentransaktionen innerhalb der Gemeinschaft.
Hierbei handelt es sich um ein Erhebungssystem in Form einer
Direktanmeldung durch die beteiligten Unternehmen. Das
Intrastat-System
ist unter anderem durch eine enge Verknüpfung mit dem
Umsatzsteuersystem gekennzeichnet, welches eine (indirekte)
Kontrolle über die monatlich von den Unternehmen bei den
Finanzämtern abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen
ermöglicht.
Früher wurden dazu die Dienste
einer Zoll-Agentur an den Grenzen in Anspruch genommen.
Heute können wir die Meldung mit spezieller Software,
geringem Datenerfassungsaufwand und höherer
Reaktionsgeschwindigkeit für Sie kostengünstig übernehmen.
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