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Intrastat
ist die Abkürzung für
Innergemeinschaftliche Handelsstatistik.
Die Handelsstatistik beruht auf einer
EG-Verordung über die
Gemeinschaftsstatistiken des
Warenverkehrs zwischen Mitgliedsstaaten.
Dabei dient die Instrastat Meldung zur
Erfassung des tatsächlichen
Warenverkehrs zwischen den
Mitgliedsstaaten der Europäischen
Gemeinschaft. Die Europäische
Gemeinschaft umfasst inzwischen
27
Mitgliedsstaaten. Die
Intrahandelsstatistik ist eine in allen
EU-Mitgliedstaaten vorgeschriebene
Meldeverpflichtung und beruht im
Wesentlichen auf zwei europäischen
Rechtsverordnungen |
Diese statistische Auswertung konnte vor
Vollendung des EU-Binnenmarktes aus den
Daten der Zollabwicklung gewonnen
werden, so wie es heute auch noch für
den Bereich der Extrastat (Statistik des
Warenverkehrs mit Drittländern)
geschieht. Seitdem aber durch die
Vollendung des EU-Binnenmarktes bei
Lieferungen von Gemeinschaftsware in
einen anderen Mitgliedstaat keine
Zollabwicklung mehr nötig ist, ist es
auch nicht mehr möglich, aus den
Verzollungsdaten statistische
Informationen über den Warenverkehr
zwischen den Mitgliedstaaten zu
gewinnen. |
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