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Die
Intrahandelsstatistik
(Intrastat) dient dem Zweck, aktuelle Daten über
den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands in den
vielfältigsten Gliederungen bereitzustellen. Solche
Ergebnisse werden von den Gemeinschaftsorganen, den
nationalen Regierungen, Wirtschafts- und
Unternehmensverbänden, Instituten der Marktforschung und
Marktbeobachtung sowie Unternehmen benötigt, um Analysen
über die eigene europäische Wettbewerbsfähigkeit, die
Import- und Exportabhängigkeit bei einzelnen Gütern und
Branchen sowie über Preisentwicklungen im Intrahandel
durchführen zu können.
Das Ziel
der statistischen Beobachtung ist ausschließlich die
Darstellung der tatsächlichen Warenbewegungen zwischen
Deutschland und den anderen
EU-Mitgliedstaaten. Nur wenn
eine Ware von Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat
geliefert oder aus einem anderen Mitgliedstaat nach
Deutschland verbracht wird, ist eine statistische Meldung
zur Intrahandelsstatistik abzugeben. D. h.,
Intrastat-Meldungen sind nur in dem EU-Mitgliedstaat
abzugeben, von dem aus die Waren körperlich versandt
werden (Absende-Mitgliedstaat) bzw. in den sie körperlich
eingehen (Eingangs-Mitgliedstaat).
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