Datenerhebung im Intrahandel 2024

Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erhebung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten (Versendungen und Eingänge). D. h. Intrastat-Meldungen sind nur in dem EU-Mitgliedstaat abzugeben, von dem aus die Waren körperlich versandt werden (Absende- Mitgliedstaat) bzw. in den sie körperlich eingehen (Eingangs-Mitgliedstaat). 

Hierbei handelt es sich um ein Erhebungssystem in Form einer Direktanmeldung durch die beteiligten Unternehmen. Das Intrastat-System ist unter anderem durch eine enge Verknüpfung mit dem Umsatzsteuersystem gekennzeichnet, welches eine (indirekte) Kontrolle über die monatlich von den Unternehmen bei den Finanzämtern abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen ermöglicht.

Intrastat Datenerhebung EU

Neuerungen Intrastat-Meldung 2024

Wichtige Information für Ihre Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab Januar 2024.

01.

Art des Geschäfts

Sowohl in Zollanmeldungen als auch in Intrastat-Eingangs- und Versendungs­meldungen ist eine neue Liste der Arten des Geschäfts für die Angabe des Erhebungsmerkmals "Art des Geschäfts" anzuwenden. Für unsere Kunden werden die Angaben von uns angepasst und im Kundendatenstamm mit den richtigen Kürzel angegeben.

02.

 Ursprungsangabe bei Versendungen

In der Intrahandelsstatistik ist bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierten Ware ab Berichtsmonat Januar 2022 verpflichtend anzumelden.

03.

Ust-IdNr vom Handelspartner

Gleiches gilt bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat ab Berichtsmonat Januar 2022.

04.

Zusammenfassung von Datensätzen

Die Einführung der beiden neuen Merkmale hat insbesondere zur Folge, dass Auskunftspflichtige verpflichtet sind, ihre Intrastat-Versendungsmeldungen nach dem Ursprungsland der Ware und nach der USt-ID-Nummer des Handelspartners zu differenzieren. 

05.

Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN)

Zusätzlich wird turnusgemäß das Warentarifverzeichnis umfangreicher geändert. Davon betroffen werden 46 Kapitel mit insgesamt etwa 313 Änderungen auf 6-Steller-Ebene und 1.139 Änderungen auf 8-Steller-Ebene sein.

06.

Dateimeldungen im ASCII-Format

Aus Gründen der Standardisierung der Dateiformate ist die Abgabe von Dateimeldungen im ASCII-Format über das Jahr 2021 hinaus nicht mehr möglich. Neuanträge zur Meldung in diesem Format werden daher nicht mehr genehmigt!

Download Änderungen bei Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab Januar 2024

Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2024 - Numerische Gegenüberstellung der geänderten Warennummern für das Jahr 2024 zum Jahr 2023 in PDF

ABGABETERMINE ZUR INTRASTAT 2024 

Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik sind spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf eines Berichtsmonats an das Statistische Bundesamt zu senden.
Download Abgabetermine 2024 in Kalenderform.

BERICHTSMONATABGABEFRIST  (LETZTER EINSENDETERMIN)
Dezember 2023 15.01.2024
Januar 202414.02.2024
Februar 202414.03.2024
März 202415.04.2024
April 202416.05.2024
Mai 202414.06.2024
Juni 202412.07.2024
Juli 202414.08.2024
August 202413.09.2024
September 202415.10.2024
Oktober 202415.11.2024
November 202413.12.2024
Dezember 202415.01.2025
Sie sehen Einträge (von gesamt)

Länder der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland teilt sich, überwiegend historisch bedingt, in 16 Bundesländer auf.

LAND DER BRDLÄNDERKÜRZELLANDESHAUPTSTADTEINWOHNERZAHLFLÄCHEBEVÖLKERUNGSDICHTE
Schleswig−Holstein01Kiel2.896.712 15.799,65 km²183 Einwohner pro km²
Hamburg02Hamburg1.841.179755,22 km²2430 Einw. pro km²
Niedersachsen03Hannover7.982.44847.709,82 km²168 Einwohner pro km²
Bremen04Bremen569.352325,56 km²1749 Einwohner je km2
Nordrhein-Westfalen05Düsseldorf17.932.65134.110,26 km²526 Einwohner pro km²
Hessen06Wiesbaden6.265.80921.114,94 km²297 Einwohner pro km²
Rheinland-Pfalz07Mainz4.084.84419.854,21 km²206 Einwohner pro km²
Baden-Württemberg08Stuttgart11.069.533 35.751,46 km²310 Einwohner pro km²
Bayern09München13.076.72170.550,19 km²185 Einwohner pro km²
Saarland10Saarbrücken990.509 2.569,69 km²385 Einwohner pro km²
Berlin11Berlin3.644.826 891,68 km²4.088 Einwohner pro km²
Brandenburg12Potsdamm2.511.91729.654,16 km²85 Einwohner pro km²
Mecklenburg-Vorpommern13Schwerin1.609.67523.211,25 km²69 Einwohner pro km²
Sachsen14Dresden4.077.93718.449,99 km²221 Einwohner pro km²
Sachsen-Anhalt15Magdeburg2.208.32120.451,58 km²108 Einwohner pro km²
Thüringen16Erfurt2.143.14516.172,50 km²133 Einwohner pro km²
Alle Angaben unter Vorbehalt, verbindliche Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Länder der BRD. Sie sehen Einträge (von gesamt) 

EU MITGLIEDSSTAATEN UND MELDESCHWELLEN 

Auflistung aller für die Außenhandelsstatistik relevanten Länder einschließlich Änderungsinformationen zum 01. Januar 2024 (Stand: 02.11.2023).

MITGLIEDSSTAATLÄNDERKÜRZELHAUPTSTADTLANDESWÄHRUNGVERSENDUNGEINGANG
BelgienBEBrüsselEUR1.000.0001.500.000
BulgarienBGSofiaBGN (Bulgarischer Lew)132.936235.194
DänemarkDKKopenhagenDKK (Dänische Krone)630.000804.000
DeutschlandDEBerlinEUR500.000800.000
EstlandEETallinnEUR130.000200.000
FinnlandFIHelsinkiEUR500.000550.000
FrankreichFRParisEUR460.000460.000
GriechenlandGRAthenEUR90.000150.000
KroatienHRZagrebHRK (Kroatische Kuna)119.000236.000
IrlandIEDublinEUR635.000500.000
ItalienITRomEUR200.000200.000
LettlandLVRigaEUR130.000180.000
LitauenLTVilniusEUR215.000290.000
LuxemburgLULuxemburgEUR150.000200.000
MaltaMTVallettaEUR700700
NiederlandeNLAmsterdamEUR1.200.0001.000.000
ÖsterreichATWienEUR750.000750.000
PolenPLWarschauPLN (Polnischer Złoty)358.406716.812
PortugalPTLissabonEUR250.000350.000
RumänienROBukarestRON (Rumänischer Leu)203.473113.040
SchwedenSEStockholmSEK (Schwedische Krone)495.000990.000
Slowakische RepublikSKBratislavaEUR400.000200.000
SlowenienSILjubljanaEUR200.000120.000
SpanienESMadridEUR400.000400.000
Tschechische RepublikCZPragCZK (Tschechische Krone)320.000320.000
UngarnHUBudapestHUF (Ungarischer Forint)324.675324.675
ZypernCYNikosiaEUR55.000100.000
Alle Angaben unter Vorbehalt, verbindliche Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Sie sehen Einträge (von gesamt) 

NÜTZLICHE LINKS

Nützliche Links rund um Steuern, Institutionen und Einrichtungen der EU

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