Zur Erfassung der Intrastat-Daten werden die Eingangs-/Ausgangsrechnungen benötigt. Diese
können uns in verschiedene Formate zur Verfügung gestellt werden.
A) Papierform: Per Post oder Fax
B) PDF: per E-Mail oder Daten Transfer (bis 20 GB)
C) Datei: Excel-File, XLS, XLSX, CSV, ASCII...
D) Abholung: Bei größere Mengen von Rechnungen Abholung durch Kurierdienst.
Die eingereichten Daten werden u.a. anhand der Angaben zu den Versendungs-/Empfangsland,
den Werten, Gewichten und Warennummern auf Plausibilität geprüft.
Bei fehlerhaften oder keine vorhandene Warennummern wird die Zuordnung von Waren zu den gültigen Warennummern von uns ermittelt. Wir prüfen die Umsatzsteuer- Identifikationsnummern Ihrer Kunden.
Mittels elektronischer Datenübertragung werden alle erfassten Intrastat-Daten für den jeweiligen
Anmeldemonat termingerecht an das stat. Bundesamt DESTATIS in Wiesbaden weitergeleitet. Anhand einer übersichtlichen Aufstellung (Meldeprotokoll) aller erfassten Positionen haben Sie jederzeit den vollen Überblick über die tatsächlich gemeldeten Daten.
Wählen Sie eines unserer Tarife aus, das Ihren Anforderungen entspricht und senden uns den ausgefüllten Auftrag zu. Wir werden uns umgehend bezüglich den Einzelheiten bei Ihnen melden und zeitnah mit der Aufbereitung der Intrastatdaten beginnen. Gerne übernehmen wir den Schriftverkehr zwischen Ihnen und das stat. Bundesamt. Senden Sie uns einfach das Aufforderungs- oder Mahnschreiben per Fax oder E-Mail zu. Als Drittanmelder vertereten wir Sie bei der Erhebung und übermitteln Ihre Intrastatdaten per IDEV an das stat. Bundesamt.
1) Senden Sie uns einfach eine Kopie Ihrer Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Diese können uns in verschiedene Formate zur Verfügung gestellt werden:
A) Papierform: Per Post oder Fax
B) PDF: per E-Mail oder Daten Transfer (bis 20 GB)
C) Datei: Excel-File (XLS, CSV, ASCII...)
2) Die eingereichten Daten werden u.a. anhand der Angaben zu den Versendungs-/Empfangsland den Werten, Gewichten und Warennummern auf Plausibilität geprüft. Bei fehlerhaften oder keine vorhandene Warennummern wird die Zuordnung von Waren zu den gültigen Warennummern von uns ermittelt. (Sofern es anhand einer üblichen Handelsbezeichnung, Artikel-Nr. o.ä ersichtlich ist). Es können auch Kataloge, Online-Shop o.ä zur Hilfe herangezogen werden.
3) Mittels elektronischer Datenübertragung werden alle erfassten Intrastat-Daten für den jeweiligen Anmeldemonat termingerecht an das stat. Bundesamt DESTATIS in Wiesbaden weitergeleitet.
4) Anhand einer übersichtlichen Aufstellung (Meldeprotokoll) aller erfassten Positionen haben Sie jederzeit den vollen Überblick über die tatsächlich gemeldeten Daten.
Die Daten müssen so lange gemeldet werden, wie Ihre Einfuhren aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Ihre Ausfuhren in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, pro Jahr die aktuelle Meldeschwelle, übersteigen. Die Meldungen sind monatlich bis spätestens zum 10. Arbeitstag des folgenden Monats an das Statistische Bundesamt zu liefern. Eine Fristverlängerung über den 10. Arbeitstag hinaus ist nicht möglich. Die Meldungen können aber auch als Teilmeldungen mehrmals monatlich übermittelt werden.
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Werden die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig verweigert oder nicht fristgemäß erteilt, so stellt das nach §23 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 5 000 EUR verfolgt werden kann.
Ja, die Meldungen werden mit den Daten aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA), im speziellen mit den Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben und den innergemeinschaftlichen Lieferungen, abgeglichen. Eine Rücklieferung von Statistikdaten an die Finanzverwaltung erfolgt nicht.
Bei der Intrastatmeldung werden je nach Vekehrsrichtung folgende Daten an das stat. Bundesamt übertragen:
Erwerbe aus einem anderen EU Staat:
1 Meldezeitraum - 2 Verkehrszweig - 3 Versendungsland - 4 Bestimmungsregion - 5 Ursprungsland - 6 Warennummer - 7 Eigenmasse in Kg - 8 Besondere Maßeinheit - 9 Rechnungsbetrag in EUR - 10 Art des Geschäfts - 11 Stat. Wert
Lieferungen in einem anderen EU Staat:
1 Meldezeitraum - 2 Verkehrszweig - 3 Bestimmungsland - 4 Ursprungsregion - 5 Warennummer - 6 Eigenmasse in Kg - 7 Besondere Maßeinheit - 8 Rechnungsbetrag in EUR - 9 Art des Geschäfts - 10 Stat. Wert - 11 Ust-ID Nr des Handelspartners - 12 Ursprungsland
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*Preise gelten für Einfuhr oder Ausfuhr Meldungen in Deutschland.